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Gefahrgut: So stellen Sie sicher, dass Ihr Versand reibungslos abläuft

20-11-2025
Gefahrgut

Der Versand von gefährlichen oder Gefahrgütern ist keineswegs unmöglich – er braucht nur etwas mehr Vorbereitung und die Einhaltung spezieller Vorschriften. 

Was müssen Sie beachten, damit Ihr Gefahrguttransport reibungslos abläuft und unnötige Risiken vermieden werden? 

Was sind gefährliche oder Gefahrgüter? 

Als gefährliche Güter gelten Stoffe, die beim Transport ein Risiko für Gesundheit, Sicherheit, Eigentum oder Umwelt darstellen. 

Der erste Schritt, um Risiken zu minimieren, ist, solche Güter korrekt zu identifizieren. Danach folgen sachgerechtes Verpacken, Kennzeichnen und Transportieren. 

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Die neun Gefahrgutklassen 

Ein guter Ausgangspunkt, um festzustellen, ob Ihre Produkte gefährlich sein könnten, ist das Sicherheitsdatenblatt (MSDS) des Herstellers. 

Darin finden Sie unter „Transportinformationen“ genaue Angaben zu möglichen Risiken beim Versand. 

Gefährliche Güter werden in neun Klassen eingeteilt, je nach Art der Gefahr: 

  1. Explosive Stoffe 
  1. Gase 
  1. Entzündbare Flüssigkeiten 
  1. Entzündbare feste Stoffe 
  1. Oxidierende Stoffe und organische Peroxide 
  1. Giftige und infektiöse Stoffe 
  1. Radioaktive Stoffe 
  1. Ätzende Stoffe (Korrosivstoffe) 
  1. Verschiedene gefährliche Stoffe  

 

Gefahrgutklasse 1: Explosive Stoffe 

Diese Klasse umfasst Materialien, die explosionsfähig sind oder Explosionen mit Splitter- und Brandgefahr verursachen können. 

Der Transport solcher Stoffe ist streng geregelt und erfordert spezielle Verpackungen und Genehmigungen. 

 

Gefahrgutklasse 2: Gase 

Hierzu gehören alle komprimierten Gase, die in drei Kategorien aufgeteilt werden: 

  • Entzündbare Gase, 
  • Nicht entzündbare / nicht giftige Gase, 
  • Giftige Gase. 

Diese Einteilung basiert auf den Empfehlungen der Vereinten Nationen (UN Model Regulations) für den Gefahrguttransport. 

 

Gefahrgutklasse 3: Entzündbare Flüssigkeiten 

Diese Klasse umfasst Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von höchstens 60 °C oder solche, die bei Transporttemperaturen über 37,8 °C erhitzt werden. 

Der Flammpunkt beschreibt die niedrigste Temperatur, bei der eine Flüssigkeit Dämpfe freisetzt, die mit Luft ein zündfähiges Gemisch bilden. 

 

Gefahrgutklasse 4: Entzündbare feste Stoffe 

Hierunter fallen Stoffe in fester Form, die sich leicht entzünden oder selbstentzündlich sind. 

Dazu zählen auch Materialien, die bei Kontakt mit Wasser entzündliche Gase freisetzen. 

 

Gefahrgutklasse 5: Oxidierende Stoffe und organische Peroxide 

Ein Oxidationsmittel ist eine Chemikalie, die in Reaktionen leicht Sauerstoff abgibt und dadurch Verbrennungen verursacht oder verstärkt. 

Diese Klasse ist in zwei Untergruppen unterteilt und umfasst sowohl oxidierende Stoffe als auch organische Peroxide, die bei falscher Lagerung explosionsgefährlich sein können. 

 

Gefahrgutklasse 6: Giftige und infektiöse Stoffe 

Hierzu zählen alle giftigen Substanzen, die beim Menschen Gesundheitsgefahren verursachen können – z. B. Cyanide, Arsen, Impfstoffe oder Laborproben. 

Die Klasse ist in zwei Untergruppen gegliedert: giftige und infektiöse Stoffe. 

 

Gefahrgutklasse 7: Radioaktive Stoffe 

Diese Stoffe geben ionisierende Strahlung ab und haben eine spezifische Aktivität über 70 kBq/kg. 

Ihr Transport unterliegt strengen internationalen Vorschriften und erfordert zertifizierte Verpackungen. 

 

Gefahrgutklasse 8: Ätzende Stoffe 

Korrosive Materialien zerstören Gewebe oder Materialien bei Kontakt vollständig; ; typische Beispiele sind Batteriesäure, Schwefelsäure oder Quecksilber. 

Beim Versand müssen unverträgliche Stoffe strikt getrennt werden, da sie heftig reagieren können, wenn sie sich vermischen. 

 

Gefahrgutklasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe 

Hierunter fallen alle gefährlichen Materialien, die keiner anderen Klasse eindeutig zugeordnet werden können – etwa Batterien, umweltgefährdende Stoffe oder heiße Materialien. 

Auch Stoffe, die bei Besatzungsmitgliedern Übelkeit oder Reizungen hervorrufen könnten, gehören in diese Kategorie. 

Dangerous Goods
Dangerous and hazardous goods signs

 

Mengenbeschränkungen beim Gefahrgutversand 

Gefährliche Güter unterliegen je nach Risiko unterschiedlichen Mengenregelungen: 

  • Freigestellte Mengen (Excepted Quantities): 

 Mengen, die keine speziellen Dokumente oder Kennzeichnungen erfordern. 

  • Begrenzte Mengen (Limited Quantities): 

 Kennzeichnung erforderlich, aber keine zertifizierte Verpackung nötig. 

  • Normale Mengen (Normal Quantities): 

 Volle Dokumentations- und Kennzeichnungspflicht. 

Das Versenden kleiner Muster kann Kosten sparen und den Versand erleichtern – je nach Einstufung der Ware. 

 

Richtige Verpackung gefährlicher Güter 

Beim Gefahrgutversand ist die richtige Verpackung entscheidend. 

Viele Stoffe benötigen zertifizierte Kartons und Klebebänder mit speziellen Prüfzeichen. 

Normales Klebeband reicht oft nicht – verstärktes Gefahrgutband ist Pflicht. 

Auch die Kennzeichnung ist vorgeschrieben: 

Jede Verpackung muss Gefahrgutetiketten tragen, und bei Paletten oder Folienverpackungen müssen diese außen erneut angebracht werden. 

Proper packaging
When packing hazardous goods regular plastic or painter tape is not sufficient. The armed tape is needed.

 

Internationale Gefahrgutvorschriften 

Der Transport gefährlicher Güter wird weltweit durch verschiedene Regelwerke und Behörden kontrolliert, darunter: 

  • UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods 
  • IMO International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG) 
  • IATA Dangerous Goods Regulations (DGR) 
  • ICAO Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods 

Diese Vorschriften sorgen dafür, dass gefährliche Güter sicher und einheitlich transportiert werden können. 

 

Gefahrgutdeklaration 

Für den Versand gefährlicher Güter ist meist eine Gefahrgutdeklaration erforderlich, die das Gefahrgut detailliert beschreibt. 

Der Versender ist für korrekte Verpackung und Deklaration verantwortlich – allerdings helfen erfahrene Spediteure wie MyDello gerne bei der Abwicklung. 

 

Sicherheitsdatenblatt (MSDS) 

Vor dem Versand verlangen Frachtführer ein Material Safety Data Sheet (MSDS). Es enthält alle relevanten Informationen über das Produkt – z. B. physikalische Eigenschaften, Gesundheitsrisiken, Entsorgungs- und Notfallmaßnahmen. 

Das MSDS muss vom Hersteller erstellt werden, da er die vollständigen Produktdaten kennt. Es ist ein zentraler Bestandteil für die Genehmigung, Lagerung und den sicheren Transport gefährlicher Güter. 

 

Gefahrgutvorschriften nach Verkehrsträger 

Luftfracht: 

Die ICAO entwickelt internationale Regelwerke für den Lufttransport, die in die IATA Dangerous Goods Regulations (DGR) einfließen. 

Seefracht: 

Die IMO regelt den Seetransport über den International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG). 

Bahntransport: 

Für den Schienenverkehr gelten die RID-Vorschriften der Organisation für die internationale Eisenbahnbeförderung (OTIF). 

Zusätzlich gilt weltweit das GHS-System (Global Harmonized System) zur einheitlichen Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. 

 

Fazit 

Der Versand gefährlicher Güter ist aufwendiger und meist teurer als der Versand normaler Waren. 

Mit guter Planung, korrekter Verpackung und der Unterstützung durch erfahrene Spediteure wie MyDello gelingt er aber sicher, regelkonform und effizient. 

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